AGB

​General Terms and Conditions

​1. Geltungsbereich

​Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der TALYRA GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Sie gelten insbesondere auch bei der Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Ausland, soweit keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen wurden.

​2. Vertragsgegenstand

​​Die Agentur vermittelt Arbeits-, Fach- und Führungskräfte zur Festanstellung oder für projektbezogene Tätigkeiten – sowohl aus dem Inland als auch aus dem Ausland. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.

​3. Zustandekommen des Vertrags

​Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Agentur zustande.

​4. Leistungen der Agentur

​Die Agentur verpflichtet sich, geeignete Kandidaten gemäß den Anforderungen des Auftraggebers zu rekrutieren und vorzustellen. Bei internationalen Kandidaten umfasst dies auf Wunsch auch:

- Prüfung von Visa- und Arbeitserlaubnisvoraussetzungen
- Unterstützung bei der Relocation (Umzugsberatung, Wohnungssuche etc.)
- Sprachprüfung oder -einschätzung

Rechtliche Beratung in Visums- oder Aufenthaltsfragen erfolgt
nicht durch die Agentur, sondern durch empfohlene oder vom Auftraggeber beauftragte Fachstellen

​5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

​​Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Vermittlung relevanten Informationen bereitzustellen, insbesondere:

- Anforderungen an Qualifikation, 
- Sprachkenntnisse und Berufserfahrung 
- Arbeitsort, Beschäftigungsbedingungen, Gehalt, Sozialleistungen
- Bereitschaft zur Unterstützung bei Einreise und Integration internationaler Fachkräfte

​6. Vermittlungsprovision

​​​Bei erfolgreicher Vermittlung (Vertragsunterzeichnung mit einem Kandidaten) ist eine Provision an die Agentur zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Satz in der Auftragsbestätigung. Die Provision ist auch bei verzögertem Vertragsschluss (innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung) fällig.Wird ein internationaler Kandidat eingestellt, ist die Provision auch dann fällig, wenn das Visum oder die Einreise nach Vertragsschluss durch Behörden verzögert oder verweigert wird, es sei denn, die Agentur hat nachweislich schuldhaft unzutreffende Informationen geliefert.

​7. Zahlung

​Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

​8. Vertraulichkeit

​Sämtliche Informationen über Kandidaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur unzulässig. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision fällig.

​9. Haftung

​Die Agentur haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Eignung, Qualifikation oder das Verhalten des vermittelten Kandidaten ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet auch nicht für Verzögerungen oder Ablehnungen durch Ausländerbehörden oder Visastellen.

​10. Datenschutz

​Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

​11. Sprachfassung

​Diese AGB können in verschiedenen Sprachen vorliegen. Maßgeblich für die Auslegung ist ausschließlich die deutsche Fassung.

​12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

​Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

​13. Salvatorische Klausel

​Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.